:: UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeine Bedingungen

Für die Vermittlung von Reisen durch uns gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns. Es wird festgestellt durch § 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die Beförderungs- und Reiseverträge gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. In den Ausnahmefällen, in denen wir eine Reiseveranstaltung in eigener Verantwortung durchführen, regelt sich das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und uns nach § § 651 a ff BGB.


2. Abschluss des Vermittlungsvertrages


Mit der Anmeldung bietet der Kunde der den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung den beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder der ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Die behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung der für den Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb von 10 Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung verbindlich.


3. Bezahlung/Lieferung

Mit Vertragsabschluß kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.

Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung, spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.

Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig und wir können daher nur akzeptieren:

Barzahlung in unserem Büro oder Bareinzahlung zugunsten unseres Kontos unter Zusendung der Bareinzahlungskopie per Eilboten mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel oder telegrafische Banküberweisung/Postanweisung oder Zahlung mit bankbestätigtem Scheck.

Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang können wir die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren.

Wir behalten uns vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür kann eine eine einmalige Gebühr von bis zu 24,- Euro ,zzgl. zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren berechnet werden.

Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Flugscheine, bzw. sonstige Dokumente in unseren Geschäftsräumen. Werden die Dokumente von uns an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten des Versandes selbst tragen.


4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger. Den Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Soweit im Einzelfall nichts anderes aufgeführt ist, unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:

Vermittlung von Linienflügen
a) zu den veröffentlichten Normaltarifen: Die von der jeweiligen Fluggesellschaft erhobene Gebühr zzgl. Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro
b) zu Sondertarifen

:: vor Flugscheinausstellung 50,- Euro p. Person
:: nach Flugscheinausstellung 75,- Euro p. Person

c) Vermittlung von Charterflügen:
Stornokosten richten sich nach den Bedingungen des Veranstalters oder der Fluggesellschaft

Andere Leistungen

a) Hotels

:: bis 7 Tage vor Reiseantritt 25,- Euro pro Hotel/Buchung
:: ab 7 Tage vor Reiseantritt 25,- Euro + 1 Übernachtung
:: bei Nichtantritt der Leistung 100 %

b) Mietwagen

:: bis 7 Tage vor Reiseantritt 25,- Euro pro Buchung
:: ab 7 Tage vor Reiseantritt 40,- Euro pro Buchung

bei Eigenveranstaltungen

:: bis 31 Tage vor Abflug 250,- Euro p. Person
:: 30 - 15 Tage vor Abflug 25 % vom Reisepreis
:: 14 - 07 Tage vor Abflug 50 % vom Reisepreis
:: 06 Tage bis Abflug 80 % vom Reisepreis

Umbuchung

Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro p. Person in Rechnung zu stellen.


6. Haftung

Wir haften dem Anmelder gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungen, die dem Leistungsträger obliegen. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger sind wir ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. Folglich haften wir nur in den unter 7. festgelegten Fällen als Veranstalter im Sinne § § 651 BGB. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und ohne Gewähr.

siehe auch Haftungsausschluss


7. Haftung bei Reisevertrag

Abweichend von Nr. 6 haften wir in den Fällen, in denen wir ausdrücklich als Reiseveranstalter gelten.

:: für die gewissenhafte Reisevorbereitung
:: für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
:: für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen
:: für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen von Reiseleistungen    gegenüber der Ausschreibung

Sofern es sich um Erfüllungsgehilfen handelt, haften wir im Falle eines Verschuldens nur dann, wenn auch nach am Leistungsort geltenden Vorschriften eine Verletzung von Sorgfaltspflichten durch diese Personen gegeben wäre. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeiten, sowie für vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen der Erfüllungsgehilfen. Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort. Eine Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung oder des Ausfalls der Reise durch höhere Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann, wir aber in der Lage sind, eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen, soweit dadurch der Gasamtzuschnitt gebuchten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung kann der Kunde eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn:

a) trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv zumutbar ist oder
b) die Leistung aus Gründen, die weder wir noch der mit der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer , nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann.

Der Kunde kann durch schriftliche Erklärung Aufhebung des Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben, so behält der Kunde Anspruch auf Rückführung. Er schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Ihn nicht gänzlich wertlos waren.

Der Kunde hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden Schadens, wenn aus Gründen, die wir zu vertreten haben, eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt.

Der Anspruch auf Schadensersatz ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt.

Etwaige bei der Reise aufgetretene Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise schriftlich bei uns geltend zu machen.


8. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visa - Bestimmungen selbst verantwortlich.

Sofern es uns möglich ist, werden wir den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften von Antritt der Reise informieren.

Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen wir nicht. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende uns der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.


9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertragesberührt den Vermittlungsvertrag nicht. Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


10. Gerichtsstand

Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist deren Wohnsitz maßgebend, des sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.


Stand: 23.09.2002