| :: UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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| 1.
Allgemeine Bedingungen |
Für die Vermittlung von Reisen durch uns gelten die nachfolgenden
Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem
Anmeldenden und uns. Es wird festgestellt durch § 675 BGB
Entgeltliche Geschäftsbesorgung. Für die Beförderungs-
und Reiseverträge gelten die Tarif-, Beförderungs-
und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger,
die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. In den
Ausnahmefällen, in denen wir eine Reiseveranstaltung in
eigener Verantwortung durchführen, regelt sich das Rechtsverhältnis
zwischen dem Anmeldenden und uns nach § § 651 a ff
BGB. |
| 2.
Abschluss des Vermittlungsvertrages |
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der den Abschluss
eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über
elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie
für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag
kommt mit der Anmeldung den beim jeweiligen Leistungsträger
zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien
(Internet) macht der Anmelder der ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages
mit Absenden des Buchungsauftrages. Die behält
sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung
an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung
der für den Reisenden unzumutbare Abweichungen
von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb
von 10 Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme
zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung
verbindlich.
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| 3.
Bezahlung/Lieferung |
Mit Vertragsabschluß kann eine angemessene Anzahlung gefordert
werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung,
spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen
fällig.
Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig
und wir können daher nur akzeptieren:
Barzahlung in unserem Büro oder Bareinzahlung zugunsten
unseres Kontos unter Zusendung der Bareinzahlungskopie per Eilboten
mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel oder telegrafische
Banküberweisung/Postanweisung oder Zahlung mit bankbestätigtem
Scheck.
Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang
können wir die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden
kostenpflichtig stornieren.
Wir behalten uns vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme zu versenden
oder diese per Boten am Abflughafen zu hinterlegen. Hierfür
kann eine eine einmalige Gebühr von bis zu 24,- Euro ,zzgl.
zu den von den Leistungsträgern erhobenen Gebühren
berechnet werden.
Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich
mit der Bereitstellung der Flugscheine, bzw. sonstige Dokumente
in unseren Geschäftsräumen. Werden die Dokumente von
uns an den Besteller zum Versand gebracht, so trägt der
Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn wir
die Kosten des Versandes selbst tragen. |
| 4.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen |
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom
Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen
Leistungsträger. Den Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Soweit im Einzelfall nichts anderes
aufgeführt ist, unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
Vermittlung von Linienflügen
a) zu den veröffentlichten Normaltarifen: Die von der jeweiligen
Fluggesellschaft erhobene Gebühr zzgl. Bearbeitungsgebühr
von 25,- Euro
b) zu Sondertarifen ::
vor Flugscheinausstellung 50,- Euro p. Person ::
nach Flugscheinausstellung 75,- Euro p. Person
c) Vermittlung von Charterflügen:
Stornokosten richten sich nach den Bedingungen des Veranstalters
oder der Fluggesellschaft Andere Leistungen
a) Hotels
:: bis 7 Tage
vor Reiseantritt 25,- Euro pro Hotel/Buchung
:: ab 7 Tage
vor Reiseantritt 25,- Euro + 1 Übernachtung
:: bei Nichtantritt
der Leistung 100 %
b) Mietwagen
:: bis 7 Tage
vor Reiseantritt 25,- Euro pro Buchung
:: ab 7 Tage
vor Reiseantritt 40,- Euro pro Buchung
bei Eigenveranstaltungen
:: bis 31 Tage
vor Abflug 250,- Euro p. Person
:: 30 - 15 Tage
vor Abflug 25 % vom Reisepreis
:: 14 - 07 Tage
vor Abflug 50 % vom Reisepreis
:: 06 Tage bis
Abflug 80 % vom Reisepreis
Umbuchung
Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei
einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten
zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro p. Person
in Rechnung zu stellen.
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| 6.
Haftung |
Wir haften dem Anmelder gegenüber für eine ordnungsgemäße
Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungen,
die dem Leistungsträger obliegen. Zwischen dem Anmeldenden
und dem Leistungsträger sind wir ausschließlich als
Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung
des Leistungsträgers. Folglich haften wir nur in den unter
7. festgelegten Fällen als Veranstalter im Sinne §
§ 651 BGB. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit
der Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen
nach bestem Wissen und ohne Gewähr.
siehe auch Haftungsausschluss
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| 7.
Haftung bei Reisevertrag |
Abweichend von Nr. 6 haften wir in den Fällen, in denen
wir ausdrücklich als Reiseveranstalter gelten.
:: für die
gewissenhafte Reisevorbereitung ::
für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger ::
für die Richtigkeit der beschriebenen Leistungen ::
für die Unterrichtung über erhebliche Änderungen
von Reiseleistungen gegenüber der Ausschreibung
Sofern es sich um Erfüllungsgehilfen handelt, haften wir
im Falle eines Verschuldens nur dann, wenn auch nach am Leistungsort
geltenden Vorschriften eine Verletzung von Sorgfaltspflichten
durch diese Personen gegeben wäre. Wir haften nicht für
leichte Fahrlässigkeiten, sowie für vorsätzlich
begangene unerlaubte Handlungen der Erfüllungsgehilfen.
Ob ein Mangel an Leistungen der Reise besteht, richtet sich
nach der Verkehrsanschauung am jeweiligen Leistungsort. Eine
Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen im Falle der Beeinträchtigung
oder des Ausfalls der Reise durch höhere Gewalt und sonstige,
von uns nicht zu vertretende Umstände. Die hierbei entstehenden
Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Eine Haftung bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn die gebuchte
Leistung nicht erbracht werden kann, wir aber in der Lage sind,
eine Leistung gleichen oder höheren Standards zu erbringen,
soweit dadurch der Gasamtzuschnitt gebuchten Leistungen nicht
wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle einer Minderleistung
kann der Kunde eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen,
wenn:
a) trotz vorliegender Mängel die Annahme der Leistung objektiv
zumutbar ist oder
b) die Leistung aus Gründen, die weder wir noch der mit
der Erbringung der Leistung beauftragte Unternehmer , nicht
oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann.
Der Kunde kann durch schriftliche Erklärung Aufhebung des
Reisevertrages verlangen, wenn erhebliche Leistungsmängel
vorliegen und ihm nach erfolglosem Abhilfeverlangen die Annahme
der Leistung nicht zumutbar ist. Wird der Vertrag aufgehoben,
so behält der Kunde Anspruch auf Rückführung.
Er schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für Ihn nicht gänzlich wertlos waren.
Der Kunde hat neben dem Anspruch auf Wandlung oder Minderung
einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung liegenden
Schadens, wenn aus Gründen, die wir zu vertreten haben,
eine Beeinträchtigung der gesamten Reise vorliegt.
Der Anspruch auf Schadensersatz ist auf das Dreifache des Reisepreises
beschränkt.
Etwaige bei der Reise aufgetretene Mängel sind innerhalb
einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten
Ende der Reise schriftlich bei uns geltend zu machen.
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| 8.
Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften |
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen
in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften,
Pass-, und Visa - Bestimmungen selbst verantwortlich.
Sofern es uns möglich ist, werden wir den Kunden über
wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen
allgemeinen Vorschriften von Antritt der Reise informieren.
Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen
wir nicht. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende uns der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten
haben.
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| 9.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertragesberührt
den Vermittlungsvertrag nicht. Unwirksamkeit einer der aufgeführten
Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
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| 10.
Gerichtsstand |
Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen
Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den
Anmeldenden/Reisenden ist deren Wohnsitz maßgebend, des
sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen,
die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
Stand: 23.09.2002 |
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